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EINE BÜRGERDEMOKRATIE

Jeder Bürger kann und sollte mindestens einmal in seinem Leben politisch/gesellschaftliche direkte Verantwortung übernehmen, ohne aber dabei einer Partei oder Organisation angehören zu müssen. Dazu kann er sich entweder ...

...als Kandidat
für ein politisches Amt (Ortsrat...Abgeordneter etc.) aufstellen lassen
...in das Bürgergremium
zur Auswahl der Kandidaten für ein politisches Amt berufen lassen

Jeder Bürger ab 18 Jahren kann sich maximal 3-mal im Abstand von 10 Jahren als Kandidat für ein politisches Amt bewerben. Dazu reicht er beim Bürgergremium seine Unterlagen (z.B. Lebenslauf und andere hilfreiche Dokumente...) ein. Die Dauer der Amtszeit beträgt immer 5 Jahre

20-50 Bürger (je nach Größe des Wahlbezirks) bilden ein Bürgergremium, welches einen gesellschaftlich repräsentativen Querschnitt des Wahlkreises widerspiegelt. Jeder Bürger ab 15 kann sich maximal 3-mal im Abstand von 10 Jahren dafür melden. Die Amtszeit beträgt ebenfalls 5 Jahre

Das Bürgergremium prüft und bewertet die Kandidaten und deren Unterlagen. Aus der Gesamtzahl der Bewerber wählt das Gremium die erforderliche Anzahl an Kandidaten für die Wahl oder für ein Amt aus. Es hat dabei darauf zu achten, daß die Kandidatenauswahl ausgewogen erfolgt.
Die Wahl der Kandidaten erfolgt durch die wahlberechtigte Bevölkerung (auch per Internet).
2 Kandidaten pro Posten stehen jeweils zur Wahl -> 1 wird schließlich gewählt

Aus der Gesamtzahl der Kandidaten wird die Regierung, der Rat, etc. gebildet, die zuvor unterlegenen Kandidaten bilden die Opposition (Regierung : Opposition = 1:1).
Politische Ämter gelten für jeweils eine Periode von 5 Jahren. Ausnahmen davon können nur durch eine Volksbefragung (auch per Internet) erfolgen. Danach kehrt der Kandidat in seinen alten Beruf zurück.
Ämter auf Landes- und Bundesebene erfordern eine höhere fachliche Qualifikation des Kandidaten für das Amt, die er einer Kommission zuvor darlegen muß (z.B. für Wirtschafts-, Aussen- oder Finanzministerposten)

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