Zunächst einmal sollten wir nicht vergessen:
Es gibt Regierungen (und ihre Administrationen) an sich und in ihrer jeweiligen Form nur deshalb, weil der Souverän - die Bürger - es einmal so wollte und heute noch so will.
Er und nur er schaffte und schafft sich auch in Zukunft seine ihm passende staatliche Selbstverwaltung.
Sollten die Bürger im Laufe der Zeit zu anderen und besseren Einsichten bezüglich demokratischer Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse kommen, ändern sich notwendigerweise auch die Strukturen von Regierung und Administration.
1. Eine von den Bürgern gewählte und ihnen als Souverän verpflichtete Regierung (und ihre Administration) ist Dienstleister und Treuhänder in einem und ausschließlich dem Nutzen seiner Bürger per Eid verpflichtet.2. Sie kann u. a. bei Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden.
3. Sie unterliegt einer stetigen und wirkungsvollen demokratischen Kontrolle (Wahlen, direkte Einflußnahme durch den Bürger mittels Volksentscheiden, u.ä.).
4. Sie ist zudem verpflichtet zur Offenlegung ihrer Tätigkeit gegenüber den Bürgern und darf eine Geheimhaltung vor ihm nur in gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen verordnen.
5. Sie nimmt auch automatisch teil an den dynamischen demokratischen Entwicklungsprozessen und der politischen Willensbildung ihrer Bürger und ist ein lebendiger Teil der Gesellschaft.
6. Dienstleister in Regierung und Administration können im Rahmen ihrer ihnen vom Souverän zugewiesenen Aufgaben Anerkennung und Achtung erlangen (wenn sie z. B. ihre Aufgaben gut erledigen) und sie erhalten dafür auch eine angemessene Bezahlung. Was sie aber in einer Bürgerdemokratie nicht erzielen können sind Prestige, Macht und Reichtum auf Kosten der Bürger.
Eine so verstandene Regierung ist damit anders ausgedrückt eine der jeweiligen gesellschaftlichen Situation am besten angepaßte Selbstorganisation der Bürger zur Durchsetzung ihrer sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und sonstigen Ziele.
Alle bisher genannten Bedingungen treffen auf einen privaten Dienstleister nicht zu!
Genaugenommen: der so organisierte staatliche Dienstleister ist der privateste Dienstleister schlechthin, da er - vom Bürger frei gewählt - direkt und uneingeschränkt ihm und niemanden sonst dient und nützt (keinem Shareholder, Manager, Aufsichtsrat, usw.).
Hierzu gehören:
Diese Bedürfnisse sind für das (Über)Leben des Menschen unabdingbar. Ihre Befriedigung und die gerechte Verteilung der dafür notwendigen Ressourcen sind eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und Aufgabe, mit der die Regierung und ihre Administration vom Souverän beauftragt werden (und sind daher grundsätzlich nicht privatisierbar).