Copyright 2007 Reinhard Plötz
EINE BÜRGERDEMOKRATIE
Details zu den Prinzipien
EINSTIEG
PRINZIPIEN
KONZEPT
DETAILS
DAS BÜRGERGREMIUM
DIE WAHLKANDIDATEN

Wie in allen übrigen Verantwortungsbereichen der Gesellschaft (Dienstleistung, Gewerbe, Lehre, Forschung...) auch üblich, absolvieren die Kandidaten ein Bewerbungsgespräch vor dem Bürgergremium. Diese Befragung dient nicht zur Prüfung der Kandidaten sondern sie legen hier u.a. ihre Ziele und Fähigkeiten dar, die sie ihrer Meinung nach zur Wahrnehmung dieses Amtes besonders befähigen. Das Gremium entscheidet nach Anhörung aller Kandidaten über die Auswahl der für sie geeignetsten (falls sich mehr Bewerber gemeldet haben als Ämter zur Verfügung stehen) Kandidaten.

DIE KANDIDATENWAHL

Alle wahlberechtigten Büger wählen im Rahmen des zur Zeit gültigen Wahlsystems den oder die Kandidaten (der Wahlschein enthält nur eine Liste aller Kandidaten). Diejenigen 50 % der Kandidaten mit den meisten Stimmen gelten als gewählt, die übrigen 50 % bilden automatisch die Opposition. Alle Wahlen erfolgen nach den gleichen Bedingungen (Bürgergremium -> Kandidat -> Wahl), egal ob für Ortsrat, Bundestag oder Europaparlament.

Diese zentrale Bürgerbehörde verwaltet und entscheidet neutral, nach gesetzlich festgelegten Kriterien (Grundlage: z.B. wissenschaftliche Erkenntnisse der Demoskopie - Ziel ist die möglichst genaue Abbildung der gesellschaftlichen Struktur des jeweiligen Wahlbezirks), welcher Bürger für das Amt im Bürgergremium ausgewählt wird, wenn sich mehr als die notwendige Anzahl von 20-50 Personen gemeldet haben sollten. Diese Behörde ist auch zuständig für alle übrigen Aufgaben im Zusammenhang mit Wahlen (Wähler-Datenbankpflege, Stimmzettel, Organisation, Information...).

REGIERUNG/OPPOSITION

Die gewählten Kandidaten bilden die Regierung und wählen ihrerseits anschließend die Kandidaten für die jeweiligen Ämter: Bürgermeister - Kreisrat - Minister - Kanzler... Diese Kandidaten müssen sich ein weiteres Mal einem Bewerbungsgespräch unterziehen, sobald es mehr als einen Bewerber für ein Amt gibt, und der geeignetste Kandidat erhält den Zuschlag. Dies gilt insbesondere für Ressorts, für die man Fachwissen benötigt (Wirtschaft, Finanzen, Umwelt, Landwirtschaft, Bauen...).
Die Wahl und Zusammensetzung aller anderen Institutionen erfolgt nach dem selben Schema (z.B. Bundesrat).

DAS DIENSTGEHALT

Alle Regierungsmitglieder erhalten ein vom Statistischen Bundesamt ermitteltes Grundgehalt auf Basis der mittleren Einkommen aller Bürger plus einer Pauschale für ihre Aufwendungen (Fahrten, Überstunden, Kosten für Mitarbeiter...), die ebenfalls von diesem Amt auf Grundlage des Lebenshaltungskostenindex ermittelt wird.
Vom Grundgehalt entrichten sie eine Prämie an die Berufshaftpflichtversicherung und versteuern den Rest.
Alle möglichen beruflichen Nachteile werden nach einem zuvor gesetzlich festgelegten Katalog kompensiert: Bei Beamten und Angestellten sowie Arbeitern wird die Zeit des politischen Mandats voll angerechnet für Pension und Rente, Selbständige erhalten einen Ausgleich für Verdienstausfall bis zu einer max. festgelegten Höhe, usw.

GRUNDLAGEN